Vorliegendes Videoprotokoll dokumentiert hoch erotische Sinnlichkeiten.
Obgleich GREY sich gegenüber einer numinos gestylten Frau in einem kerkerartigen Gewahrsam vorfindet und gemäß dem derartigen Umgebungen zugesprochenen Klischee, um ihre perzeptorische und proprietäre Integrität fürchten muss, erweist sich zwar die erschauernd- hingegen keinesfalls dem Schlund der Hölle entsprungene Frau, als ein vollends dem Selbstinteresse GREYS entgegen zu kommender Engel. Beinahe schon zärtlich anrührend wird GREY mit Lederriemen so auf einem Stuhl fixiert, dass weder ihre Arme noch ihre Oberschenkel den Busen oder den Schoss verhüllen könnten. Die Bedeutungsinhaltlichkeit der symbolischen Selbstübergabe GRAYS an den Engel, steht für GRAYS erotisch antizipierten Wunsch, sich über die zweckspezifisch und einfühlend geschenkten Körperreize, sich den gemeinsam auf die Spitze angehobenen Genussrausch zu erfreuen.
Die Darbietungen dieses Filmes kulminiert unausweichlich in mitzuempfindende Ekstasen.
Ebenso wie der sich offenbarende Engel, verlief rezipientenseitig auch die mit GREY partizipiert angedachte Klischeebefürchtung; keinesfalls über leibliche Beeinträchtigungen, ein sensationserotisches Delirium einzuüben oder – schlimmer noch – zu bedienen. Hingegen lagen GREYS Zuwendungen im Focus, süße Klimax-Befindlichkeiten zu evozieren und ins „Theater“ zu emittieren. Vielleicht werden die erotischen Befindlichkeiten und ihre Perzeptionsweisen auch einmal in Deutschland als Kulturgut, dem sittlich für unanständig attestierten Pornomilieu entrissen und in ihren proprietären Zusammenhang ein humanistisches Talent darzustellen, dann einfürallemal, dem gesellschaftlichen Tendenzkräfte als ästhetisch indisponibel zu pflegendes Wesensmerkmal eingeschrieben.
Sodann verblassten all die den erotischen Perzeptionen hinzugedachten Bühnenbilder und Reqisiten, zusammen mit dem der Kerker- und Folteranalogien pein- und schmerzintendiert entliehenen Berührungssurrogate und kontrastierten stattdessen den angestammten Anspruch der erotisch genussmotivierten Berührungen. Wenn sich mittels Berührungen erotische Befindlichkeiten aufschalten lassen, dann stehen diese ebenso berechtigt im Kulturspiegel der Gesellschaft, wie das Brot, das den Hunger zu stillen vermag oder Zuckergebäck das allein dem lukullischen Genuss Rechnung trägt. Jede Fremdberührung die nicht im erotischen Lichte stünde, sollte dann als Misshandlung gelten. Noch eher als dem vormaligen Ächtungsbezug ist hingegen diesen Berührungsfehlformen das freigefallene Unsittlichkeitsattribut anzuheften.
Mfg.
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ErosCupido
Vorliegendes Videoprotokoll dokumentiert hoch erotische Sinnlichkeiten. Obgleich GREY sich gegenüber einer numinos gestylten Frau in einem kerkerartigen Gewahrsam vorfindet und gemäß dem derartigen Umgebungen zugesprochenen Klischee, um ihre perzeptorische und proprietäre Integrität fürchten muss, erweist sich zwar die erschauernd- hingegen keinesfalls dem Schlund der Hölle entsprungene Frau, als ein vollends dem Selbstinteresse GREYS entgegen zu kommender Engel. Beinahe schon zärtlich anrührend wird GREY mit Lederriemen so auf einem Stuhl fixiert, dass weder ihre Arme noch ihre Oberschenkel den Busen oder den Schoss verhüllen könnten. Die Bedeutungsinhaltlichkeit der symbolischen Selbstübergabe GRAYS an den Engel, steht für GRAYS erotisch antizipierten Wunsch, sich über die zweckspezifisch und einfühlend geschenkten Körperreize, sich den gemeinsam auf die Spitze angehobenen Genussrausch zu erfreuen. Die Darbietungen dieses Filmes kulminiert unausweichlich in mitzuempfindende Ekstasen. Ebenso wie der sich offenbarende Engel, verlief rezipientenseitig auch die mit GREY partizipiert angedachte Klischeebefürchtung; keinesfalls über leibliche Beeinträchtigungen, ein sensationserotisches Delirium einzuüben oder – schlimmer noch – zu bedienen. Hingegen lagen GREYS Zuwendungen im Focus, süße Klimax-Befindlichkeiten zu evozieren und ins „Theater“ zu emittieren. Vielleicht werden die erotischen Befindlichkeiten und ihre Perzeptionsweisen auch einmal in Deutschland als Kulturgut, dem sittlich für unanständig attestierten Pornomilieu entrissen und in ihren proprietären Zusammenhang ein humanistisches Talent darzustellen, dann einfürallemal, dem gesellschaftlichen Tendenzkräfte als ästhetisch indisponibel zu pflegendes Wesensmerkmal eingeschrieben. Sodann verblassten all die den erotischen Perzeptionen hinzugedachten Bühnenbilder und Reqisiten, zusammen mit dem der Kerker- und Folteranalogien pein- und schmerzintendiert entliehenen Berührungssurrogate und kontrastierten stattdessen den angestammten Anspruch der erotisch genussmotivierten Berührungen. Wenn sich mittels Berührungen erotische Befindlichkeiten aufschalten lassen, dann stehen diese ebenso berechtigt im Kulturspiegel der Gesellschaft, wie das Brot, das den Hunger zu stillen vermag oder Zuckergebäck das allein dem lukullischen Genuss Rechnung trägt. Jede Fremdberührung die nicht im erotischen Lichte stünde, sollte dann als Misshandlung gelten. Noch eher als dem vormaligen Ächtungsbezug ist hingegen diesen Berührungsfehlformen das freigefallene Unsittlichkeitsattribut anzuheften. Mfg.
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